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ESSA: Gesetzesentwurf zur Änderung des Waffengesetzes vorgestellt

VDMA Einheitsblatt 24992 entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik


Frankfurt/M. - März 2017. Wenn Schusswaffen in die falschen Hände geraten, wird es gefährlich. Oftmals kann bereits eine fachgerechte Aufbewahrung von Waffen und Munition, Schlimmeres verhindern. Die Politik hat nun auf die jüngsten Ereignisse reagiert und einen neuen Gesetzesentwurf zur Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Aufgrund der von der Bundesregierung dargestellten besonderen Eilbedürftigkeit, ist eine abschließende Entscheidung noch vor der Sommerpause zu erwarten.

Wenn Schusswaffen in die falschen Hände geraten, wird es gefährlich. Oftmals kann bereits eine fachgerechte Aufbewahrung von Waffen und Munition, Schlimmeres verhindern. Die Politik hat nun auf die jüngsten Ereignisse reagiert und einen neuen Gesetzesentwurf zur Änderung des Waffengesetzes beschlossen. Aufgrund der von der Bundesregierung dargestellten besonderen Eilbedürftigkeit, ist eine abschließende Entscheidung noch vor der Sommerpause zu erwarten.

Der neue Gesetzesentwurf zur Änderung des Waffengesetzes umfasst umfangreiche Änderungen des Waffengesetzes (WaffG), der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) und des Beschussgesetzes (BeschG). Umfassende Neuregelungen soll es auch hinsichtlich der Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition geben.
Der Entwurf schreibt vor, dass Schusswaffen, deren Erwerb und Besitz erlaubnispflichtig sind, ungeladen in Behältnissen aufzubewahren sind, die mindestens der Norm EN 1143-1 entsprechen und über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle verfügen. Des Weiteren wurden die Vorgaben zu Gewicht und Widerstandsgrad der Sicherheitsbehältnisse überarbeiet.

Ein Inkrafttreten dieser Gesetzesänderungen hat demnach zur Folge, dass die aktuell vom Waffengesetz zur Aufbewahrung von Waffen und Munition akzeptierten Stahlschränke, die nach dem VDMA Einheitsblatt 24992 konstruiert werden, überholt wären und in Deutschland nicht mehr als Waffenschränke vermarktet werden dürften. Für Waffenschränke nach Einheitsblatt 24992, die bereits in Nutzung sind, wird es einen Bestandsschutz geben. Waffenbesitzer, die bereits im Besitz eines Schrankes sind, dürfen diesen die nächsten 60 Jahre weiterhin benutzen. Das Sicherheitsniveau dieser Stahlschränke wird allerdings schon länger in Frage gestellt. Bereits 2003 entsprachen die Anforderungen des Einheitsblattes nicht mehr dem damaligen Stand der Technik. Aus Sicherheitsbedenken wurde es daher vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA) zurückgezogen.

Auch ESSA begrüßt die geplanten Änderungen für Waffenbesitzer. Bereits seit Jahren weist der Verband darauf hin, dass Waffenschränke, die nach dem VDMA Einheitsblatt 24992 gebaut wurden, nicht dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und nicht genügend Sicherheit bieten. Auch die im Gesetz angegeben Waffenschränke sollten von Waffenbesitzern nur als Mindestsicherung gesehen werden – ein höherer Widerstandsgrad ist immer ratsam.

Wie auch immer die Entscheidung des Bundestages und Bundesrates ausfallen wird, müssen Waffenbesitzer sich der Verantwortung gegenüber sich selbst und ihrer Umgebung bewusst werden. Die Investition in einen sicheren Waffenschrank ist daher der erste Schritt, um sich vor potenziellen Tätern zu schützen und das Risiko einer Entwendung so gering wie möglich zu halten.

Text: 2.972 Z. inkl. LZ.
Stand: 02. März 2017