Unparteilichkeitserklärung
Zertifizierungsstellen bestätigen als neutrale Dritte die Qualität von Produkten. Hierfür sind Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der getroffenen Entscheidungen wichtige Bedingungen. Nur so lässt sicher dauerhaft Vertrauen bei Kunden und interessierten Parteien erreichen.Die Leitung der European
Certification Body (ECB) GmbH verpflichtet
sich zur Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17065
für den Betrieb einer unparteilichen und unabhängigen Zertifizierungsstelle.
Sie hat die dafür notwendigen Strukturen innerhalb des Unternehmens und ihrer
Gremien etabliert.
Es liegt in der
Verantwortung der Leitung der ECB, regelmäßig mögliche Risiken, die die
Unparteilichkeit gefährden könnten, zu analysieren und zu dokumentieren. Diese
Analyse wird einem Lenkungsausschuss (Zertifizierungsbeirat) regelmäßig zur
Verfügung gestellt, durch diesen bewertet und bestätigt.
Die ECB, als unabhängige
Stelle, diskriminiert keinen Antragsteller oder Kunden. Ihre Dienstleistungen
stehen grundsätzlich allen Antragstellern zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt
gemäß der auf der ECB-Internetseite verfügbaren gültigen Gebührenordnung.
Die Leitung der
Zertifizierungsstelle und deren Mitarbeiter verpflichten sich, unparteilich zu
handeln und keinen kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck zuzulassen,
der das Urteilsvermögen beeinflussen könnte. Weiter verpflichten sie sich, jede
ihnen bekannte Situation offen zu legen, die sie selbst oder die
Zertifizierungsstelle vor Interessenkonflikte stellen könnte.
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten bietet die ECB nur Zertifizierungs- und Überwachungsleistungen, aber keinerlei Beratungen oder Entwicklungsleistungen an. Darüber hinaus sperrt die Zertifizierungsstelle alle eingesetzten Beschäftigten für einen definierten Zeitraum für sämtliche Tätigkeiten mit Bezug zu früheren Arbeitgebern.
Durch die Einhaltung dieser Anforderungen stellt die ECB sicher, dass kein Interessenkonflikt bzgl. der Forderungen zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit besteht.
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten bietet die ECB nur Zertifizierungs- und Überwachungsleistungen, aber keinerlei Beratungen oder Entwicklungsleistungen an. Darüber hinaus sperrt die Zertifizierungsstelle alle eingesetzten Beschäftigten für einen definierten Zeitraum für sämtliche Tätigkeiten mit Bezug zu früheren Arbeitgebern.
Durch die Einhaltung dieser Anforderungen stellt die ECB sicher, dass kein Interessenkonflikt bzgl. der Forderungen zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit besteht.