Unparteilichkeitserklärung

Zertifizierungsstellen bestätigen als neutrale Dritte die Qualität von Produkten und Managementsystemen. Hierfür sind Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der getroffenen Entscheidungen wichtige Bedingungen. Nur so lässt sicher dauerhaft Vertrauen bei Kunden und interessierten Parteien erreichen. 

Die Leitung der European Certification Body (ECB) GmbH verpflichtet sich zur Einhaltung der Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17065 und DIN EN ISO/IEC 17021-1 für den Betrieb einer unparteilichen und unabhängigen Zertifizierungsstelle. Sie hat die dafür notwendigen Strukturen innerhalb des Unternehmens und ihrer Gremien etabliert.

Es liegt in der Verantwortung der Leitung der ECB, regelmäßig mögliche Risiken, die die Unparteilichkeit gefährden könnten, zu ermitteln, zu bewerten, zu dokumentieren und Maßnahmen zur Risikominimierung durchzuführen. Um zu Fragen zu beraten, die das Vertrauen in die Unparteilichkeit der Zertifizierungsstelle, einschließlich Offenheit und öffentliche Wahrnehmung betreffen erfolgt regelmäßig eine Konsultation mit dem Zertifizierungsbeirat der ECB GmbH. 

Die ECB, als unabhängige Stelle, diskriminiert keinen Antragsteller oder Kunden. Ihre Dienstleistungen stehen grundsätzlich allen Antragstellern zur Verfügung. Die Abrechnung erfolgt gemäß der auf der ECB-Internetseite verfügbaren gültigen Preisliste.

Die Leitung der Zertifizierungsstelle und deren Mitarbeiter sowie die Gesellschafter der ECB GmbH verpflichten sich, unparteilich zu handeln und keinen kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck zuzulassen, der das Urteilsvermögen beeinflussen könnte. Weiter verpflichten sie sich, jede ihnen bekannte Situation offen zu legen, die sie selbst oder die Zertifizierungsstelle vor Interessenkonflikte stellen könnte.

Zur Vermeidung von Interessenkonflikten bietet die ECB nur Zertifizierungs- und Überwachungsleistungen, aber keinerlei Beratungen oder Entwicklungsleistungen an. Darüber hinaus sperrt die Zertifizierungsstelle alle eingesetzten Beschäftigten für einen definierten Zeitraum für sämtliche Tätigkeiten mit Bezug zu früheren Arbeitgebern.

Durch die Einhaltung dieser Anforderungen stellt die ECB sicher, dass kein Interessenkonflikt bzgl. der Forderungen zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit besteht.